
Bischofskonferenz: Ostern 2021 - Regelungen der Bischofskonferenz
Regelungen und Hinweise der Österreichischen Bischofskonferenz für die Feier der Heiligen Woche und von Ostern 2021
Die Feiern der Heiligen Woche und zu Ostern sind unter den Bedingungen der aktuell geltenden Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste nach Maßgabe der im Folgenden angeführten Präzisierungen möglich.
Im Hinblick auf die Besonderheiten dieser Feiern sind, unter Rücksichtnahme auf die Nota der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung vom 17. Februar 2021 (Prot. N. 96/21) sowie auf die derzeit in Österreich gegebenen Bedingungen folgende Hinweise zu beachten:
Palmsonntag
Eine Prozession ist nur möglich, wenn sichergestellt ist, dass ein Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, von mindestens 2 Metern jederzeit eingehalten wird. Die FFP2-Maske ist während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend (vgl. Rahmenordnung).
Wenn keine Prozession möglich ist, kann das Gedenken an den Einzug des Herrn in Jerusalem im Innern der Kirche mit dem Einzug verbunden werden (vgl. Messbuch. Karwoche und Osteroktav, Seite 9: Dritte Form).
Erinnert sei zudem an die Bestimmung im Messbuch (Messbuch. Karwoche und Osteroktav, Seite 9):"Wo weder eine Prozession noch ein feierlicher Einzug stattfinden kann, empfiehlt es sich, am Vorabend oder zu einer passenden Zeit am Sonntag einen Wortgottesdienst zum Thema des messianischen Einzugs Christi und seines Leidens zu halten.“
Diese Feier kann auch zur Gänze im Freien gestaltet werden.
Gründonnerstag
Die optionale Möglichkeit zur Fußwaschung entfällt.
Ebenso entfällt am Ende der Messe vom Letzten Abendmahl eine allgemeine Prozession.Möglich ist aber die Übertragung des Allerheiligsten in einer Prozession der liturgischen Dienste an den Ort der Aufbewahrung.
Karfreitag
Die Kreuzverehrung kann durch eine Verneigung oder durch eine Kniebeuge erfolgen (ohne Berühren des Kreuzes).
Große Fürbitten:Es möge eine zusätzliche Fürbitte aus Anlass der Corona-Pandemie gehalten werden: https://www.liturgie.at/dl/NpNNJKJKknNlKJqx4kJK/Gro__e_Fu_rbitte_Karfreitag_2021_Corona__pdf
Ostern
Prozessionen sind nur möglich, wenn sichergestellt ist, dass ein Abstand von mindestens 2 Metern zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, jederzeit eingehalten wird. Die FFP2-Maske ist während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend (vgl. Rahmenordnung).
Für die musikalische Gestaltung der Feier der Heiligen Woche sei auf das Angebot an Notenmaterial der Österreichischen Kirchenmusikkommission verwiesen:
https://www.kirchenmusikkommission.at/home/133523/die-feier-der-heiligen-woche-musikalisch-gestalten
Gesamter Text der Bischofskonferenz als PDF-Datei zum Download