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20.01.2021
Corona
Bischofskonferenz: Keine öffentlichen Gottesdienste bis vorerst 6. Feber 2021
Neue Rahmenordnung gilt von 28. Dezember bis vorerst 6. Feber 2021 - Kirchen bleiben für das persönliche Gebet geöffnet, Gottesdienste im kleinsten Kreis mit maximal zehn Personen zulässig - Erzbischof Lackner: Im Lockdown die Hoffnung durch das Gebet stärken