
Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz für öffentliche Gottesdienste ab dem 7. Dezember 2020
Hochwürdige Herren,
liebe Mitbrüder,
sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der vorgestern von der österreichischen Bundesregierung verkündeten Lockerungen der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie mit 7. Dezember wurde auch die Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste angepasst.
Wir übermitteln diese Rahmenordnung, die im wesentlichen jener vom 3. November entspricht, in der Beilage und bitten um Kenntnisnahme und Umsetzung.
Die wichtigsten Punkte daraus sind:
- Öffentliche Gottesdienste sind ab 7. Dezember 2020 unter bestimmten Sicherheitsbestimmungen (1,5m Abstand, Tragen des Mund-Nase-Schutzes, Hygienevorschriften) wieder möglich.
- Öffentliche Gottesdienste in der Diözese Eisenstadt dürfen nicht vor 6.00 Uhr beginnen und müssen vor 20.00 Uhr enden (für 24. bis 27. Dezember werden Ausnahmen gelten, d. h. "Christmetten" können auch für die Zeit nach 20.00 Uhr angesetzt werden).
- Allgemeiner Gesang und Chorgesang ist weiterhin nicht möglich (für 24. bis 27. Dezember werden Ausnahmen gelten). Für das Singen im Gottesdienst im Advent liegt dieser Nachricht ein Merkblatt des Dom- und Diözesanmusikdirektors bei - bitte um Beachtung.
- Der Empfang des Bußsakramentes sowie Krankenkommunion/Krankensalbung sind unter bestimmten Voraussetzungen (vgl. Rahmenordnung) möglich.
- Taufen, Trauungen, Erstkommunionfeiern, Firmungen müssen grundsätzlich verschoben werden (bei unaufschiebbaren Taufen kann es Ausnahmen geben - vgl. Rahmenordnung).
- Begräbnisse sind wie bisher mit max. 50 Personen und Einhaltung aller Sicherheitsbestimmungen möglich.
Bezüglich der Möglichkeit der Generalabsolution gilt das, was bereits zu Ostern gesagt wurde:
"Durch die Apostolische Pönitentiarie wurde am 19. März 2020 den Bischöfen die Erlaubnis gegeben, Priestern in allen von COVID-19 betroffenen Gebieten die Möglichkeit zur Generalabsolution zu erteilen. Sollten Priester von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, ist zuvor oder bei Todesgefahr der Pönitenten unmittelbar danach der Diözesanbischof zu informieren."
Wir danken herzlich für alles Verständnis und für die Umsetzung dieser Richtlinien, die gerade jetzt im Advent und im Hinblick auf Weihnachten zu Recht als mühsam und belastend empfunden werden. Bitte lassen wir im konsequenten Einhalten aller Sicherheitsbestimmungen nicht nach und schützen wir damit uns selbst und einander.
Mit den besten Wünschen für einen weiterhin segensreichen Advent
Mag. Martin Korpitsch
Generalvikar
Mag. Gerhard Grosinger
Ordinariatskanzler
Rahmenordnung im Volltext abrufbar unter www.bischofskonferenz.at