Fotos in der pfarrlichen Medienarbeit
Fotos sind ein zentrales Element der pfarrlichen Öffentlichkeitsarbeit – ob im Pfarrblatt, auf der Website oder in sozialen Medien. Sie erzählen Geschichten, schaffen Nähe und transportieren Emotionen. Doch die Verwendung von Bildern ist rechtlich mit nicht zu unterschätzenden Risiken verbunden, vor allem wenn die einschlägigen urheber- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht eingehalten werden. Hier sind die wichtigsten Punkte, auf die Sie unbedingt achten müssen:
1. Urheberrecht: Wer hat die Rechte am Foto?
- Selbst erstellte Fotos: Wenn Sie selbst fotografieren, sind Sie zwar Urheber*in der Fotografie, dies bedeutet aber nicht automatisch, dass Sie das Foto uneingeschränkt verwenden dürfen. Auf dem Foto abgebildete Personen können das Recht am eigenen Bild fgeltende machen (siehe Punkt 2).
- Von Dritten erstellte Fotos: Für Bilder, die Sie nicht selbst gemacht haben, benötigen Sie eine Nutzungserlaubnis des Fotografen. Diese sollte schriftlich erfolgen und klar regeln:
- Wo und wie lange das Foto genutzt wird (Print, Website, Social Media).
- Ob eine Weitergabe erlaubt ist.
- Kostenpflichtige Bilder: Professionelle Fotograf*innen verlangen in der Regel ein Honorar. Die Nutzung ohne Erlaubnis kann teure Abmahnungen nach sich ziehen.
- Bilddatenbanken: Nutzen Sie seriöse Plattformen wie Wikimedia Commons, Pixelio, pixabay, freepik oder die Bilddatenbanken von Pfarrmedien Österreich oder Pfarrbriefservice.de. Beachten Sie Lizenzbedingungen und die Pflicht zur Namensnennung (Fotocredit).
2. Recht am eigenen Bild (Bildnisschutz nach § 78 UrhG iVm § 16 ABGB): Zustimmung der abgebildeten Personen
- Grundsatz: Jede Person darf selbst bestimmen, ob ein Foto von ihr veröffentlicht wird. Das Recht am eigenen Bild ist eine Erscheinungsform des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
- Öffentliche Veranstaltungen: Bei Pfarrfesten oder Gottesdiensten ist die Zustimmung oft konkludent, wenn die Personen wissen, dass bei der Veranstaltung fotografiert wird. Dennoch gilt: Keine Nahaufnahmen ohne Einwilligung. Die Einwilligung sollte schriftliche dokumentiert werden.
- Kinderfotos: Hier ist besondere Vorsicht geboten. Sind au fotos Kinder (Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) abgebildet, benötigen Sie die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
- Hinweisplakate: Bei öffentlichen Veranstaltungen empfiehlt sich ein gut sichtbarer Hinweis, dass fotografiert wird. Ein solcher Hinweis kann auch möglichst bereits in die Einladung bzw. Ankündigung der Veranstaltung aufgenommen werden. Hier finden Sie das Hinweisplakat der Diözese zum Download
3. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
- Fotos können personenbezogene Daten enthalten. Die DSGVO (vgl. Art 5 Abs. 1 litb) iVm Art 9 Abs. 2 lit a) verlangt, dass Sie den Zweck der Veröffentlichung klar kommunizieren und die Daten nicht zweckentfremden.
- Zu beachten ist, dass aus Ablichtung von Personen bei kirchlichen Anlässen (z.B. Taufe, Erstkommunion, Trauung) stets auf das religiöse Bekenntnis dieser Personen geschlossen werden kann. Daher ist hier besondere Zurückhaltung geboten; im Regelfall benötigen Sie die ausdrückliche Einwilligung der betreffenden Personen zur Veröffentlichung.
4. Praktische Tipps für sichere Bildnutzung
- Keine Bilder aus der Google-Suche kopieren! Diese sind fast immer urheberrechtlich geschützt. Bei Verletzung des Urheberrechts drohen empfindliche Geldstrafen. Es gibt bereits Anwaltskanzleien, die sich auf die Aufdeckung und Verfolgung solcher Urheberrechtsverstöße spezialisiert haben und daraus ein lukratives Geschäft machen, ohne dass dem etwas entgegengehalten werden kann.
- Regelmäßige Bildinventur: Prüfen Sie Ihre Website und Pfarrmedien auf alte Bilder ohne geklärte Rechte.
- Fotocredit angeben: Immer den Namen des Fotografen und ggf. die Lizenz nennen.
- Zeitlich begrenzte Nutzungsrechte beachten: Manche Lizenzen gelten nur für einen bestimmten Zeitraum.
5. Konsequenzen bei Verstößen
- Abmahnungen können teuer werden – bis zu mehrere tausend Euro für ein einziges Bild. Falls Sie in ihrer Pfarre eine Abmahnung bekommen, wenden Sie sich an den Rechtsreferenten der Diözese Dr. Markus Knotek.
- Auch kleine Bilder (z. B. in PDFs) sind betroffen. Spezialisierte Software findet Verstöße im Internet.
Fazit
Die pfarrliche Medienarbeit lebt von Bildern, doch rechtliche Sorgfalt ist unerlässlich. Klären Sie Nutzungsrechte, holen Sie Einwilligungen ein und setzen Sie auf sichere Quellen. So vermeiden Sie rechtliche Probleme und handeln verantwortungsvoll gegenüber Urheber*innen und abgebildeten Personen.